Von der ersten Anfrage 2019 bis zum Beschluss im März 2021
Am 17. März 2021 wurde im Stadtrat mit einer Mehrheit aus Stimmen von DIE LINKE; SPD; BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und uns, der Fraktion Mehrwertstadt, ein Konzept zur Registrierungspflicht für Ferienwohnungen in Erfurt beschlossen. Den Prozess stieß maßgeblich unser sachkundiger Bürger Robert Fritzsch an.
Wie läuft so ein Prozess bis zur Registrierungspflicht ab?
Robert, der eigentlich für uns im Ausschuss für Wirtschaft, Beteiligung und Digitales sitzt, meldete sich 2019 ob wir nicht eine Anfrage zum Thema Ferienwohnungen machen können. Hintergrund waren diverse Berichte darüber, wie Ferienwohnungen die bezahlbaren Wohnraum weiter verknappen, wie hier exemplarisch in einem Beitrag der Süddeutschen aus 2019 beschrieben. Ein Blick in die lokalen Portale für Ferienwohnungen zeigten 2019 auch für Erfurt zahlreiche Angebote. Diese Screenshots von Anfang Januar 2020 verdeutlichen exemplarisch die Vielzahl der Ferienwohnungen für Erfurt. Sowohl bei „Airbnb“ als auch im Portal „Ferienwohnung direkt“ konnten über 300 Treffer verzeichnet werden.
Was war Inhalt der ersten Anfragen zu Ferienwohnungen?
Die Anfragen aus 2019 trugen die Titel „Umwidmung von Wohnraum in Ferienwohnungen und Ähnliches“ (Oktober 2019), „Steuerliche Behandlung von Ferienwohnungen sowie Auslastung und Neuschaffung von Kapazitäten“ (Dezember 2019) und „Identifizierung & Regulierungsmöglichkeiten von Ferienwohnungen“ (Dezember 2019). Zentraler Punkt der Antwort der Verwaltung war eine hohe Diskrepanz zwischen gemeldeten Ferienwohnungen (25 Stück in 2019) und dem real abgebildeten Angebot der o.g. online Portale (über 300). Die Anfragen wurden dann gemeinsam mit der Verwaltung und den Fraktionen im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Klima und Verkehr beraten, dem Sebastian Perdelwitz, unser Fraktionsvorsitzender der Mehrwertstadt, angehört.
Und wo ist da jetzt das Problem bei Ferienwohnungen?
„Ein Vergleich der offiziell mitgeteilten Zahlen und der im Internet angebotenen Ferienwohnungen legte nahe, dass Wohnungsumwidmungen teilweise außerhalb des Radars der Stadtverwaltung stattfinden. Somit ist nicht klar, wie die Abführung der Kulturförderabgabe und damit die steuerliche Gleichbehandlung mit Hotels gewährleistet werden kann. Eine möglichst unbürokratische Registrierungspflicht ähnlich wie in anderen Städten kann hier Abhilfe schaffen“, fasst Robert Fritzsch, sachkundiger Bürger der Fraktion Mehrwertstadt und Wirtschaftswissenschaftler, die Hintergründe zusammen. „Außerdem wollten wir sicherstellen, dass knapper Wohnraum in Zukunft weiterhin vor allem den Menschen zur Verfügung steht, die dauerhaft hier leben wollen. Eine Angebotsverknappung durch weitere Umwidmungen wäre hier kontraproduktiv.“
Die Lösung: Ein Konzept zur Registrierungspflicht von Ferienwohnungen
Das Konzept soll neben einer einfachen Registrierungspflicht von Ferienwohnungen auch die Weiterleitung der Registrierungsdaten an die Stadtkämmerei und eine regelmäßige Berichterstattung über den Umfang der Wohnungsumwidmungen beinhalten. Außerdem wird der Oberbürgermeister beauftragt, auf einen rechtlichen Rahmen zum Schutz von Wohnraum hinzuwirken. Das Konzept soll zum einen sicherstellen, dass Vermieter und Vermieterinnen von Ferienwohnungen genau wie Hotels die Kulturförderabgabe entrichten. Zum anderen erhalten Verwaltung, Stadtrat und Öffentlichkeit einen Überblick über den Umfang der Wohnungsumwidmungen, um gegebenenfalls gegensteuern zu können. In einer Anfrage an die Stadtverwaltung aus dem Jahr 2019 wurde deutlich, dass es bisher keine verlässlichen Zahlen über den Umfang an Wohnungsumwidmungen in Erfurt gibt.
Antrag zur Registrierungspflicht
Bereits im Spätsommer 2020 stützten erste Urteile aus anderen Städten unser Vorhaben einer Registrierungspflicht, denn Airbnb wehrt sich mit Händen und Füßen die Daten seiner Nutzer*innen an die Steuerbehörden herauszugeben. Als Fraktion setzten wir uns daher für ein Konzept zur Registrierungsplicht von Ferienwohnungen ein und suchten uns Partner*innen im Stadtrat. Die SPD brachte dazu den Vorschlag ein, das Thema auch auf Landesebene zu bringen um dort für ein Zweckentfremdungsverbot und damit den Schutz von Wohnraum zu werben.
Gemeinsam mit den Fraktionen von SPD; DIE LINKE; und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN haben wir einen entsprechenden Antrag „Konzept zur Registrierungspflicht für Ferienwohnungen“ im Stadtrat eingereicht und dieser wurde am 17. März 2021 mehrheitlich beschlossen.
Ist damit jetzt alles gut?
Wir haben in unserem Antrag eine Informationspflicht für den Oberbürgermeister vorgesehen: Jährlich soll im Stadtentwicklungsausschuss ein schriftlicher Bericht über die Anzahl der registrierten Ferienwohnungen, aufgeschlüsselt nach Ortsteilen für Erfurt erfolgen. Die parlamentarische Kontrolle zur Umsetzung des beschlossenen Antrags behalten wir natürlich gemeinsam im Blick.
Unser Dank gilt an dieser Stelle unseren sachkundigen Bürger*innen – insbesondere Robert bei diesem Thema. Durch dieses ehrenamtliche Engagement und stetige Expertise ist es uns als Fraktion möglich solche Themen in die Stadtentwicklung von Erfurt konstruktiv einfließen zu lassen. Wir möchten uns auch bei den beteiligten Fraktionen SPD; DIE LINKE; und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN bedanken für die gute Zusammenarbeit und einen konstruktiv kritischen Dialog mit einem – wie wir finden – gutem vorzeigbaren Ergebnis.